Wiederkehrende Prüfungen per App lösen ein Problem, das fast jeder Betrieb kennt: Die Prüfung selbst ist in zehn Minuten erledigt, der Nachweis kostet den halben Tag. Prüfprotokolle liegen in drei Ordnern, die Prüfplakette an der Leiter ist unleserlich, und beim Termin mit der Berufsgenossenschaft sucht jemand die Liste der Fristen zusammen. Rechtlich zählt aber genau das: nicht der gute Wille, sondern der belegbare Zustand.

Mit einer mobilen Prozessplattform wie Blupassion werden Prüfobjekt, Frist, Prüfprotokoll und Mangelverfolgung an einer Stelle geführt – erfasst dort, wo geprüft wird.
Inhalt
Was geprüft werden muss – und wie oft
Rechtliche Grundlage ist § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Arbeitsmittel sind demnach zu prüfen: vor der ersten Verwendung, nach Änderung oder Instandsetzung, regelmäßig wiederkehrend sowie nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Unfällen, langen Stillstandzeiten oder Naturereignissen. Art, Umfang und Fristen legt der Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest – unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, der tatsächlichen Beanspruchung und der bei früheren Prüfungen festgestellten Mängel.
Typische Prüfobjekte im Mittelstand:
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, mit Prüfprotokoll je Prüfung
- Leitern und Tritte, konkretisiert durch die DGUV Information 208-016 – in der Regel mindestens jährlich durch eine befähigte Person
- Ortsfeste Regalsysteme nach DGUV Information 208-061 und DIN EN 15635 – jährliche Inspektion durch eine befähigte Person, ergänzt um regelmäßige Sichtkontrollen im Betrieb
- Flurförderzeuge, Hebezeuge, Anschlagmittel
- Feuerlöscher, Rauchabzüge, Notduschen und Erste-Hilfe-Ausstattung
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Wichtig: Prüfungen dürfen nur „zur Prüfung befähigte Personen“ durchführen – nachgewiesen durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Eine App ersetzt diese Qualifikation nicht. Sie sorgt dafür, dass die richtige Person zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Objekt steht und ihr Ergebnis sauber festhält.
Was in die Dokumentation gehört
Ein Prüfnachweis ist nur belastbar, wenn er vollständig ist. Erwartet werden im Regelfall:
- eindeutige Bezeichnung des Arbeitsmittels (Typ, Inventar- oder Objektnummer)
- Datum der Prüfung
- Art und Umfang der Prüfung
- Ergebnis, festgestellte Mängel und die daraus abgeleiteten Maßnahmen
- Name und Qualifikation der prüfenden Person
- Unterschrift oder elektronische Signatur
- Termin der nächsten Prüfung
Aufbewahrt werden Protokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung; für elektrische Betriebsmittel gilt in der Praxis mindestens ein Jahr, für überwachungsbedürftige Anlagen deutlich länger. Werden Arbeitsmittel an wechselnden Betriebsorten eingesetzt, muss der Nachweis der letzten Prüfung am Arbeitsmittel selbst verfügbar sein. Die Dokumentation darf ausdrücklich digital erfolgen – Papier ist keine Voraussetzung, sondern nur die ältere Gewohnheit.
Wo Papierprozesse regelmäßig reißen
- Fristen werden übersehen. Die Übersicht liegt in einer Excel-Datei, die eine Person pflegt. Fällt sie aus, fällt die Frist aus.
- Das Protokoll findet den Ordner nicht. Geprüft wird in Halle 2, abgeheftet wird im Büro – irgendwann.
- Mängel verlaufen im Sand. Ein Mangel wird notiert, aber niemandem zugewiesen. Bei der nächsten Prüfung steht er wieder da.
- Die Plakette ist die einzige Wahrheit. Ist sie abgerissen, ist der Prüfstand am Objekt nicht mehr feststellbar.
- Nachweise fehlen im Ernstfall. Nach einem Unfall zählt, was dokumentiert ist. Fehlt der Nachweis, gilt die Prüfung faktisch als nicht erfolgt.
Wie wiederkehrende Prüfungen per App ablaufen
Der Ablauf lässt sich mit Blupassion durchgängig abbilden:
- Prüfobjekte mit QR-Code. Jede Leiter, jedes Regalfeld, jedes Betriebsmittel bekommt einen Code. Scannen öffnet die Historie und das passende Prüfformular – kein Suchen in Listen.
- Digitale Prüfliste statt Freitext. Geführte Punkte statt „alles ok“, inklusive Pflichtfeldern, Fotos und Direktbewertung.
- Automatische Fristenüberwachung. Aus dem Prüfdatum und dem hinterlegten Intervall entsteht der nächste Termin, inklusive Erinnerung an die zuständige Person – rechtzeitig, nicht rückwirkend.
- Mangel wird zur Aufgabe. Ein festgestellter Mangel erzeugt direkt einen nachverfolgbaren Vorgang mit Verantwortlichem und Termin, ähnlich der Störungsmeldung per App.
- Sperren statt hoffen. Ein als nicht sicher bewertetes Arbeitsmittel wird gekennzeichnet; wer den Code scannt, sieht sofort, dass es nicht verwendet werden darf.
- Nachweis auf Knopfdruck. Für Aufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaft oder Auditor lässt sich die vollständige Prüfhistorie exportieren, statt Ordner zu wälzen.
- Auswertung. Welche Objekte fallen wiederholt auf? Wo häufen sich Mängel? Das ist die Grundlage für Ersatzbeschaffung statt Dauerreparatur.
Womit man anfängt
Der häufigste Fehler ist der Versuch, alle Prüfobjekte auf einmal zu erfassen. Praktikabler ist ein Schnitt entlang der Risiken:
- Mit einer Objektgruppe starten. Leitern und Tritte eignen sich gut: viele Stück, klare Prüfpunkte, jährliches Intervall, überschaubarer Aufwand.
- Bestand aufnehmen und kennzeichnen. Jedes Objekt bekommt eine Nummer und einen QR-Code. Was sich dabei als ausrangiert herausstellt, wird gleich entsorgt statt weitergeschleppt.
- Prüfliste einmal sauber definieren. Lieber zehn klare Prüfpunkte, die jeder gleich versteht, als ein Freitextfeld.
- Fristen und Zuständigkeiten hinterlegen. Ab hier läuft die Erinnerung automatisch, statt in einer Tabelle nachgehalten zu werden.
- Nächste Gruppe anschließen. Elektrische Betriebsmittel, Regale, Feuerlöscher – jeweils nach demselben Muster.
Nach der ersten Gruppe ist der Aufwand für jede weitere gering, weil Struktur, Rollen und Auswertung schon stehen.
Der Zusammenhang mit angrenzenden Pflichten ist eng: Prüfungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Audits und Begehungen greifen ineinander. Wer sie auf derselben Plattform führt, spart nicht nur Aufwand, sondern bekommt erstmals ein zusammenhängendes Bild seines Arbeitsschutzes.
Häufige Fragen
Darf die Prüfdokumentation rein digital geführt werden? Ja. Die Dokumentation kann in digitaler oder in Papierform erfolgen. Entscheidend sind Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit – Kriterien, die eine strukturierte digitale Erfassung eher erfüllt als ein Ordner.
Wie oft müssen Leitern und Regale geprüft werden? In der Praxis mindestens jährlich durch eine befähigte Person; bei hoher Beanspruchung entsprechend häufiger. Die konkrete Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Ersetzt eine App die befähigte Person? Nein. Die Qualifikation der prüfenden Person ist gesetzlich gefordert und nicht delegierbar. Die App organisiert Fristen, Formulare, Nachweise und die Mangelverfolgung.
Was passiert mit den bestehenden Prüfprotokollen? Die Historie kann übernommen werden. Praktikabler ist häufig ein Stichtag: ab dann digital, die Altbestände bleiben archiviert.
Funktioniert das auch ohne Netz in der Halle? Ja. Die Erfassung funktioniert offline; die Daten werden übertragen, sobald wieder Verbindung besteht.
Was kostet das Zusammensuchen der Prüfnachweise bei Ihnen im Jahr?
Suchen, Rückfragen, Abtippen: Rechnen Sie mit Ihren eigenen Zahlen aus, wie viele Stunden und Euro pro Jahr daran hängen. Alle Annahmen liegen offen, das Ergebnis steht sofort da – ohne Formular vorweg.
Nächster Schritt
Zählen Sie einmal zusammen, wie viele prüfpflichtige Objekte Sie haben – Leitern, Regalfelder, Elektrogeräte, Löscher, Flurförderzeuge. Bei den meisten Betrieben ist die Zahl höher als gedacht, und sie ist der beste Ausgangspunkt für einen ersten sauberen digitalen Prüfplan. Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen den Ablauf an einem Ihrer eigenen Prüfobjekte.
Quellen: § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV); DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel); DGUV Information 208-016 (Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten); DGUV Information 208-061 und DIN EN 15635 (Regalprüfung); TRBS 1201.

